Unverzichtbar: Impressum & Datenschutz

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Impressum

Fast jeder Webseitenbetreiber ist per Gesetz dazu verpflichtet, bestimmte Angaben zum Anbieter der Seite zu machen. Die so genannte Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 des Telemediengesetzes (kurz: TMG) sowie § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (kurz: RStV). Danach sind Seitenbetreiber, die Produkte, Dienstleistungen, Informationen, etc. zum Kauf anbieten, verpflichtet, ein rechtsgültiges Impressum auf ihrer Seite zu haben. Rein private Webseiten sind zunächst noch von der Impressumspflicht befreit. Aber auch ihnen wird ein Impressum empfohlen.

Wie muss eine Impressumsseite eingebunden werden?

Die Impressumsseite muss für Dritte „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“
sein. Setzen Sie Ihre Impressumsseite daher zum Beispiel direkt in Ihr
Menü mit ein oder genehmigen Sie ihr einen komplett eigenen Punkt (z.B.
im Fußbereich) Ihrer Website.

Bieten Sie das Impressum nicht als Pop-up an, denn viele Endgeräte
unterdrücken Pop-ups. Weil das Impressum dann auch nirgends auf der
Seite einsehbar ist, gilt es als nicht existent und Sie wären
abmahngefährdet.

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Dies war ein Auszug eines Artikels aus dem WordPress Online-Kurs.
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