Unverzichtbar: Impressum & Datenschutz

Lektion Fortschritt:

Impressum

Fast jeder Webseitenbetreiber ist per Gesetz dazu verpflichtet, bestimmte Angaben zum Anbieter der Seite zu machen. Die so genannte Impressum-Pflicht ergibt sich aus § 5 des Telemediengesetzes (kurz: TMG) sowie § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (kurz: RStV). Danach sind Seitenbetreiber, die Produkte, Dienstleistungen, Informationen, etc. zum Kauf anbieten, verpflichtet, ein rechtsgültiges Impressum auf ihrer Seite zu haben. Rein private Webseiten sind zunächst noch von der Impressum-Pflicht befreit. Aber auch ihnen wird ein Impressum empfohlen.

Wie muss eine Impressumsseite eingebunden werden?

Die Impressumsseite muss für Dritte „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Setzen Sie Ihre Impressumsseite daher zum Beispiel direkt in Ihr Menü mit ein oder genehmigen Sie ihr einen komplett eigenen Punkt (z.B. im Fußbereich) Ihrer Website.

Bieten Sie das Impressum nicht als Pop-up an, denn viele Endgeräte unterdrücken Pop-ups. Weil das Impressum dann auch nirgends auf der Seite einsehbar ist, gilt es als nicht existent und Sie wären abmahngefährdet.

Nachdem Sie festgelegt haben, wo auf Ihrer Seite das Impressum einsehbar sein soll, kümmern wir uns nun um einen rechtssicheren Inhalt. Auch hier gibt es Stolperfallen, die aber der nachfolgende Impressum-Generator großteils bereits umgehen kann (ohne Gewähr): http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Datenschutzerklärung

Die Datenschutz-Grundverordnung ( kurz auch DSGVO oder englisch GDPR) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Eine Datenschutzerklärung ist also immer dann notwendig, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Die DSGVO ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. In Deutschland ist die rechtliche Grundlage das Bundesdatenschutzgesetz, welches aufgrund der DSGVO, neu gefasst wurde.

Ob Sie letztlich eine Datenschutzerklärung brauchen oder nicht, kann im Streitfall nur ein Gericht konkret klären. Wir empfehlen daher immer einen Rechtsanwalt zu befragen. eRecht24 hat auch einen Datenschutz-Generator, den wir hier (ebenfalls ohne Gewähr) empfehlen wollen.